
Stiftung Warentest hat in der Dezember-Ausgabe die Rapunzel-Bitterschokolade "Bio Negro" (70% Kakao), MHD 07/2008, mit "mangelhaft" bewertet.
In der Analyse von Stiftung Warentest wurden PAKs (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) gefunden. Diese Stoffe können durch starkes Erhitzen oder Rösten entstehen. Der Hersteller Rapunzel überprüft derzeit systematisch, wie die PAKs in die Schokolade gelangen konnten.
Während bei einigen anderen Naturkost-Onlineshops die Bio-Negro-Schokolade nach wie vor -nunmehr sechs Tage nach Bekanntwerden- erhältlich ist, hat naturkost.com das Produkt bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden am 22.11.2007 aus dem Sortiment genommen. Vorsorglich haben wir zudem den Verkauf aller Rapunzel-Bitterschokoladen vorläufig gestoppt. Wir werden diese erst wieder anbieten, wenn weitere Analyseergebnisse vorliegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen.
Weitere Lebensmittelanalysen werden derzeit durchgeführt, parallel dazu untersucht Rapunzel genauestens alle Produktionsprozesse. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen im Lauf der nächsten Woche vorliegen.
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Stoffgemische, die bei unvollständiger Verbrennung von organischem Material wie Kohle, Kraftstoff, Tabak oder beim Grillen entstehen. Als giftige Umweltchemikalien sind die Substanzen allgegenwärtig und werden von Verbrauchern hauptsächlich über die Atemluft und die Nahrung aufgenommen.
Verschiedene PAK können beim Menschen erbgutverändernde Effekte haben, die Fortpflanzung beeinträchtigen und karzinogen (krebserzeugend) wirken.
Leitsubstanz ist das bisher am besten untersuchte Benzopyren, dessen gemessene Konzentration zur Abschätzung für die Umweltbelastung durch die gesamte Gruppe der PAK herangezogen wird.
In Rapunzels Bio-Negro-Schokolade mit MHD 07/2008 wurde ein Wert von 10 μg/kg ermittelt. Für Schokolade sind keine Höchstmengen festgelegt.
Hier haben wir verschiedene Vergleichswerte der zugelassenen Höchstmengen Benzopyren für Sie zusammengestellt (Auszug aus "Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für best. Kontaminanten in Lebensmitteln"):
Zum unmittelbaren menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmte Öle und Fette (ausgenommen Kakaobutter – hierfür werden keine Werte angegeben):
2 μg/kg
Geräuchertes Fleisch und geräucherte Fleischerzeugnisse:
5 μg/kg
Muskelfleisch von geräucherten Fischen und geräucherten Fischereierzeugnissen außer Muscheln:
5 μg/kg
Der Höchstgehalt gilt für geräucherte Krebstiere, ausgenommen braunes Fleisch von Krabben sowie Fleisch von Kopf und Thorax von Hummer und ähnlichen großen Krebstieren (Nephropidae und Palinuridae).
Muskelfleisch von anderen als geräucherten Fischen:
2 μg/kg
Muscheln:
10 μg/kg
Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder:
1 μg/kg
Weitere Informationen:
Website der
Rapunzel AG
SPIEGEL: "Krebserregender Stoff in Bio-Schokolade gefunden"